Internes Hinweisgebersystem

Als Ausdruck des unternehmerischen Willens, eine Kultur der Compliance innerhalb der Organisation zu fördern, und im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen wurde eine Richtlinie für die Verwaltung des Internen Hinweisgebersystems der Gesellschaft verabschiedet. Diese kann über den folgenden Link eingesehen werden und gilt für alle Mitglieder der Organisation sowie für alle Dritten, die durch eine berufliche Beziehung mit ihr verbunden sind.

Interne Hinweisgebersysteme spielen eine zentrale Rolle bei der Förderung einer guten Unternehmensführung. Sie tragen dazu bei, ein vertrauensvolles Arbeits- und Berufsumfeld zu schaffen, indem sie der allgemeinen Prävention und der Aufdeckung von Verhaltensweisen dienen, die gegen Gesetze oder interne Vorschriften der Organisation verstoßen.

Die genannte Richtlinie legt die Grundsätze fest, die für die Verarbeitung von Informationen über das Interne Hinweisgebersystem gelten, das Verfahren für dessen Umsetzung sowie den Schutz der Nutzer, die darauf zugreifen. Der Eingang einer Meldung, der Zugriff auf ihren Inhalt durch die hierzu befugten Personen sowie ihre anschließende Bearbeitung erfolgen diskret und streng vertraulich. Dabei werden die Identität aller von der Meldung betroffenen Personen geschützt und die geltenden Datenschutzbestimmungen eingehalten.